Welche Rechte und Pflichten habe ich als Kreditnehmender?

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Wie bei jedem Vertrag gibt es auch bei einem Kreditvertrag bestimmte Rechte und Pflichten für den Kreditnehmenden. Der Kreditvertrag ist verbindlich und dementsprechend wichtig ist es, die Rechte und Pflichten als Kreditnehmender zu kennen.

Ein Kreditvertrag bezeichnet einen Vertrag, bei dem sich ein Kreditgebender gegenüber eines Kreditnehmers zur Gewährung der Kreditsumme zu vereinbarten Konditionen der beiden Parteien verpflichtet. Aus rechtlicher Perspektive besteht zwischen einem Darlehensvertrag und einem Kreditvertrag kein Unterschied.

Der Kreditgebende verpflichtet sich dazu, dem Kreditnehmenden für die vereinbarte und somit festgelegte Laufzeit die Kreditsumme zur Verfügung zu stellen.

Die Laufzeit des Kredits, mögliche zu stellende Sicherheiten und die Zinssumme sind im Kreditvertrag geregelt. 

Rechte von Kreditnehmenden

Auszahlung der Kreditsumme 

Die fristgerechte Auszahlung der vereinbarten Kreditsumme durch den Kreditgebenden ist ein essenzielles Recht des Kreditnehmenden. Ein schriftlicher Kreditvertrag, unterschrieben von beiden Parteien und eingereicht, garantiert die Auszahlung der zugesagten Summe. 

Informationsrecht

Jeder Kreditnehmende hat das laufende Informationsrecht. Dadurch kann sich der Kreidtnehmende dauerhaft über die bisher geleisteten Tilgungszahlungen oder Zinszahlungen bei dem Kreditgebenden informieren. Teilweise senden Kreditgebende eine Aufstellung der bereits getilgten Leistungen und Zinsen an den Kreditnehmenden und informiert über die verbleibende Darlehenssumme. 

Kostentransparenz 

Die exakten Kosten für die Kreditaufnahme müssen vertraglich geregelt und vollständig transparent sein. So sollen versteckte Zinsen oder weitere Zusatzkosten ausgeschlossen werden. Denn die Bearbeitungsgebühr, die bis vor einigen Jahren von Kreditgebenden erhoben wurde und für den Verwaltungsaufwand erhoben wurde, ist beispielsweise nicht mehr gültig. 

Herausgabe hinterlegter Sicherheiten

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ordnungsgemäße Aushändigung beziehungsweise die Übertragung der hinterlegten Sicherheiten für den Kredit seitens des Kreditgebendens an den Kreditnehmenden. Daran schließt das Recht des Kreditnehmenden an, im Falle eines abbezahlten Grundschuldkredits eine Löschbewilligung für die Grundschuld einzufordern. 

Rechte und Pflichten für Kreditnehmende

Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen ist es Privatpersonen gesetzlich gestattet, den Kreditvertrag zu widerrufen. Je nach Kreditgebenden sind auch längere Widerrufsfristen möglich. Eine Ausnahme stellen beispielsweise Kredite mit besonders kurzen Laufzeiten von wenigen Monaten dar, wie beispielsweise bei einem Minikredit. In der Regel kann das geliehene Geld bei einem Widerruf innerhalb von 30 Tagen an den Kreditgebenden zurückgezahlt werden. 

Vorzeitige Rückzahlung 

Ein Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit frühzeitig in einer Summe zurückzahlen, wenn dies beispielsweise unerwartet finanziell möglich ist. Bei einer solchen Sondertilgung wird jedoch in der Regel, wenn nicht anders vertraglich festgehalten, eine Vorfälligkeitsentschädigung von dem Kreditgebenden verlangt.

Der Kreditnehmende spart mit einer vorzeitigen Rückzahlung Zinsen, sodass daher diese Entschädigung teilweise erhoben wird. Diese darf allerdings maximal ein Prozent von der Restschuld betragen.

Dieser Faktor kann je nach Wunsch im Kreditvergleich berücksichtigt werden. Trotz der Vorfälligkeitsentschädigung kann ein alter Kredit auch mit einem neuen Darlehen abgelöst werden. 

Pflichten von Kreditnehmenden 

Auskunftspflicht & Wahrheitspflicht 

Bei der Antragsstellung eines Kredits muss der Kreditnehmende seine Kreditwürdigkeit wahrheitsgemäß aufzeigen. Als Teil dieser Bonitätsprüfung, somit der Prüfung der Fähigkeit, die Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und vollständig zu erfüllen, müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Kreditgebende in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine Bonitätsprüfung und somit auch eine Risikobewertung durchzuführen, da Kredite nur bei ausreichender Sicherheit vergeben werden dürfen. 

Fristgerechte Rückzahlung 

Eine essenzielle Pflicht des Kreditnehmenden ist die fristgerechte Tilgung des Kredits bestehend aus den Raten für den Kredit sowie den Kreditzinsen zu den zuvor festgelegten Zahlungsterminen. Als Teil dessen ist der Kreditnehmende dazu verpflichtet, seine Liquidität, also seine Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Kann der Tilgungsbetrag nicht wie vereinbart gezahlt werden, hat der Kreditgebende das Recht, Bereitstellungszinsen zu verlangen. Dies ist je nach Kreditvertrag individuell geregelt. 

Informationspflicht

Die Informationspflicht besagt, dass der Kreditnehmende den Kreditgebenden während der Kreditlaufzeit bei gravierenden Änderungen von persönlichen Verhältnissen oder Daten zu informieren hat. Dazu zählen schwerwiegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse, aber auch eine mögliche Änderung der Adresse. Kreditgebende sind meistens stark daran interessiert eine Lösung bei möglichen Problemen zu finden.

Andreas Linde
Von
Andreas Linde hat mehr als 7 Jahre Erfahrung mit dem Kreditmarkt und weiß alles über den effektiven Jahreszinns, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Obligationen und andere relevante Begriffe, die mit Krediten zu tun haben.
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