Angepasste Kündigungsfristen für Verbraucherverträge seit dem 1. März

Verbraucherverträge

Seit dem 1. März 2022 sind Gesetzesänderungen für fairere Verträge und somit einen erhöhten Verbraucherschutz in Kraft getreten. Dabei umfasst dies diverse Verträge – ob für ein neues Handy, für Streamingdienste, ein Zeitschriften-Abonnement, die Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder andere Verbraucherverträge. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Schutz für Verbraucher:innen, die zukünftig vor zu langen Vertragsverlängerungen geschützt werden sollen, aus denen es zuvor schwierig war herauszukommen. Im Zuge der Digitalisierung sind auch Regelungen im Internet von großer Bedeutung. Solche Änderungen betreffen häufig Verträge, Banking-Produkte oder Kredit-Produkte. Diese Services ermöglichen beispielsweise schnelle Zahlungen oder schnelle Auszahlungen von Kreditsummen. Ein Vorteil bei einem Online Kredit sind beispielsweise eine 100%ige online Abwicklung ohne Papierkram. Wichtig hierbei ist jedoch, dass es sich um seriöse Anbietende handelt, die transparent Informationen darlegen und notwendige Regeln vertrauenswürdig befolgen. Mit online Services, so wie bei Krediten, werden Verfahren effizienter, aber gleichzeitig sollten sie auch sicher sein. Das Gleiche gilt daher auch für online Verbraucherverträge.

Das übergeordnete Ziel der Neuerungen sind angepasste Regelungen für fairere Verbraucherverträge. Die Gesetzesänderungen beziehen sich auf folgende 4 Punkte:

  1. Automatische Vertragsverlängerungen
  2. Kürzere Kündigungsfristen
  3. Einführung eines Kündigungsbuttons bei Internet-Verträgen
  4. Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung bei telefonischen Verträgen

Mit automatischen Vertragsverlängerungen sollen Konsument:innen an die Anbietenden gebunden werden. Automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen für regelmäßige Leistungen oder Waren sollen mit den neuen Regelungen schneller gekündigt werden können.

Die automatische Vertragsverlängerung ist nur noch wirksam, wenn Konsument:innen das Recht haben, den verlängerten Vertrag nach dem Ablauf der zuvor vereinbarten Vertragslaufzeit zu jeder Zeit mit einer einmonatigen Frist zu kündigen. Zudem gilt auch bei einer Kündigung der ursprünglich vorgesehenen Vertragsdauer eine Frist zur Kündigung von höchstens einem Monat.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Verträge, die nach dem 1. März 2022, also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, abgeschlossen wurden

Diese Änderungen sind für Telekommunikationsverträge, für Mobilfunk oder Festnetzverträge bereits seit Dezember 2021 für Neukunden, aber auch für Bestandskunden gültig. Die dargestellten Regeln für automatische Vertragsverlängerungen umfassen jedoch nicht Versicherungsverträge.

Neben den angepassten Regelungen für automatische Vertragsverlängerungen, sind die kürzeren Kündigungsfristen eine wichtige Änderung für den Schutz von Verbraucher:innen. Bisher lag die Kündigungsfrist bei bisher 3 möglichen Monaten. Ab dem 1. März gilt jedoch die Kündigung von Verträgen mit einer Frist von maximal einem Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit.

Die Kündigungs-Funktion im Internet

Mittlerweile können diverse Verträge schnell und einfach im Internet abgeschlossen werden. Im Gegensatz dazu ist die Kündigung von einem Vertrag online häufig um einiges schwieriger gestaltet. Zukünftig soll jedoch ein Kündigungsbutton im Internet die Kündigung von Verträgen transparenter und einfacher gestalten. Mit Nutzung dieser Funktion sollen Konsument:innen zudem eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung erhalten, um so die Kündigungsanfrage nachweisen zu können. So sollen zudem Internet-Betrügereien vermieden werden und gleichzeitig die Sicherheit und Transparenz erhöht werden. Insbesondere Sicherheit für Verbraucher:innen ist im Internet essenziell. Mit einer offenen und transparenten Darlegung von Geschäftsmodellen, Konditionen oder Verfahren kann Konsument:innen Sicherheit bewiesen werden. Auch für Kreditnehmende sind solche Informationen sehr wichtig. Neben der Transparenz im Kreditvergleich für bestmögliche und sichere Kredite zählt auch die Transparenz bei Vertragsabschlüssen zu essentiellen Voraussetzungen bei Anbietenden. In der Kreditwelt sind Sicherheit und Transparenz von Anbietenden sehr wichtig, da auch von Kreditnehmenden Transparenz über die persönliche Lage sowie Sicherheiten für die Aufnahme gefordert werden.

Die Kündigungs-Funktion im Internet
Bis zum Sommer dieses Jahres müssen Unternehmen eine solche Kündigungen-Funktion einführen.

Diese ist für bestehende und neue Kund:innen ab Einführung nutzbar. Hierbei ist wichtig anzumerken, dass Webseiten mit Finanzdienstleistungen von dieser Regel ausgenommen sind. In der Kreditwelt gilt beispielsweise bei dem Vertragsabschluss von einem Kleinkredit das Widerrufsrecht, falls dies nötig werden sollte. Als Kreditnehmender gelten zudem besondere Rechte und Pflichten.

Eine weitere Regelung des neuen Gesetzes für fairere Verbraucherverträge betrifft den telefonischen Vertragsabschluss. Für einen wirksamen Vertrag muss nach dem Telefongespräch eine schriftliche Bestätigung per Mail oder Post ausgestellt werden, bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt. So können Verträge ausreichend geprüft und gelesen werden.

Die angepassten Regelungen sollen zu fairen Verbraucherverträgen führen und dem Schutz von Konsument:innen dienen. Mit einer erhöhten Transparenz und angepassten Laufzeiten werden den Verbraucher:innen mehr Möglichkeiten in einem Vertragsverhältnis gegeben. Dennoch sollten Verträge und die Bedingungen stets aufmerksam gelesen werden und möglicherweise Erinnerungen für eine rechtzeitige Kündigung eingerichtet werden.

Andreas Linde
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Andreas Linde hat mehr als 7 Jahre Erfahrung mit dem Kreditmarkt und weiß alles über den effektiven Jahreszinns, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Obligationen und andere relevante Begriffe, die mit Krediten zu tun haben.
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